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   VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20.Z.A   

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https://dejure.org/2020,78342
VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20.Z.A (https://dejure.org/2020,78342)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.11.2020 - 4 A 1215/20.Z.A (https://dejure.org/2020,78342)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. November 2020 - 4 A 1215/20.Z.A (https://dejure.org/2020,78342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 25.03.2020 - 2 BvR 113/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Akteneinsichtsrecht und die Präklusion von

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    Ob eine Ablehnung der Beweisanträge nach § 74 Abs. 2 AsylG gegen Art. 103 Abs. 1 GG verstoßen hat, weil sich die betreffenden Beweismittel auf die allgemeine Situation im Herkunftsland des Klägers beziehen und es sich gerade nicht um Urkunden und Zeugen handelt, die nur der Kläger selbst hätte bezeichnen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 -, juris Rdnr. 49), bedarf hier mangels entsprechender Rüge des Klägers keiner Entscheidung.

    Selbst wenn der Antrag des Klägers, ein Sachverständigengutachten über die Tatsache einzuholen, dass für offen homosexuell lebende Personen in Algerien eine flüchtlingsrelevante Gefährdungslage bestehe, in gehörsverletzender Weise abgelehnt worden sein sollte, hat der Kläger nicht dargetan, dass dies sich auf das Ergebnis der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ausgewirkt hat (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 -, juris Rdnr. 43, 51).

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    Dabei handelt es sich um Anträge, die sich auf Behauptungen beziehen, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, sondern erst ermittelt werden soll (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 27. März 2000 - 9 B 518.99 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12

    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    Genügen die bereits vorliegenden Stellungnahmen zur Beurteilung der geltend gemachten Gefahren, kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen, wenn es seine Sachkunde ggf. im Rahmen der Beweiswürdigung darstellt und belegt (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - juris Rn. 4, m.w.N.).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    Einem Verfahrensbeteiligten ist es nicht erlaubt, unter formalem Beweisantritt Behauptungen aufzustellen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 1990 - 4 B 249.89 -, juris Rdnr. 114).
  • BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95

    Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    Der damit ohne Auseinandersetzung mit Gegenargumenten des Verwaltungsgerichts "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung brauchte das Gericht nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 1995 - 11 B 21.95 -, juris Rdnr. 4).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris Rdnr. 23).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht erfordert eine § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG entsprechende Rüge den substantiierten Vortrag, dass die Ablehnung des Beweisantrages fehlerhaft erfolgt ist, weil die Begründung der Ablehnungsentscheidung im Gesetz keine Stütze findet und deshalb das rechtliche Gehör verletzt worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 -, juris Rdnr. 16).
  • BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvR 1807/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Versagung asylrechtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    Die Berufung ist auch nicht wegen der geltend gemachten Abweichung des angegriffenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2020 - 2 BvR 1807/19 -, juris Rdnr. 19 zuzulassen.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 C 108.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Revision - Anschlußrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Gericht seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten vollständig und richtig zu Grunde gelegt hat (BVerwG, Urteil vom 25. Mai 1984 - 8 C 108.82 -, juris Rdnr. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2017 - 13 A 2841/17

    Zurückweisung des Antrags auf Zulassung der Berufung; Darlegungsanforderungen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.11.2020 - 4 A 1215/20
    Darzulegen sind mithin die konkrete Frage sowie ihre Klärungsbedürftigkeit, Klärungsfähigkeit und allgemeine Bedeutung (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. September 2017 - 13 A 2841/17.A -, juris Rdnr. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 20.04.2017 - 13a ZB 16.30368

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen unrichtiger oder unvollständiger

  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2020 - 3 K 2341/19

    Flüchtlingsrecht, Algerien

  • VGH Hessen, 02.11.1995 - 13 UZ 3615/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren: zum Darlegungserfordernis im Falle der

  • OVG Bremen, 21.09.2020 - 1 LA 33/20
  • VGH Hessen, 22.07.1996 - 13 UZ 2109/96

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung von

  • VG Frankfurt/Main, 16.08.2022 - 3 K 469/21

    Asylfolgeverfahren

    Dieser wurde mit Bescheid vom 27.06.2019 abgelehnt, die dagegen erhobene Klage (VG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2020 - 3 K 2341/19.F.A -) blieb ebenso erfolglos wie der Antrag auf Zulassung der Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 04.11.2020 - 4 A 1215/20.Z.A -).
  • VG Gießen, 21.06.2022 - 10 K 2118/20

    Algerien: Inländische Fluchtalterative bei Bedrohung durch Familie wegen

    Ein "real risk" sowohl der Strafverfolgung als auch der Ver hängung einer Freiheitsstrafe ist regelmäßig zu verneinen (so auch VG Cottbus, Urteil vom 04.10.2017 - 5 K 1908/16.A -, juris, Rn. 24 ff.; ebenso VG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2020 - 3 K 2341/19.F.A -, juris, Rn. 31 ff.; bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 04.11.2020 - 4 A 1215/20.Z.A -, juris, Rn. 7).
  • VG Gießen, 01.06.2022 - 10 K 1886/21

    Algerien: Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung bei Homosexualität; Interner

    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main führt in seinem Urteil vom 5. März 2020 - 3 2341/19.F.A, juris (bestätigt: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4. November 2020 - 4 A 1215/20.Z.A -, juris) aus:.
  • VG Gießen, 29.11.2022 - 10 K 1881/20

    Algerien: Keine staatliche Verfolgung Homosexueller; Strafverfolgung sowie

    Ein "real risk" sowohl der Strafverfolgung als auch der Verhängung einer Freiheitsstrafe ist regelmäßig zu verneinen (so auch VG Cottbus, Urteil vom 04.10.2017 - 5 K 1908/16.A -, juris, Rn. 24 ff.; ebenso VG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2020 - 3 K 2341/19.F.A -, juris, Rn. 31 ff.; bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 04.11.2020 - 4 A 1215/20.Z.A -, juris, Rn. 7).
  • VG Gießen, 29.06.2022 - 10 K 2118/20
    Ein "real risk" sowohl der Strafverfolgung als auch der Verhängung einer Freiheitsstrafe ist regelmäßig zu verneinen (so auch VG Cottbus, Urteil vom 04.10.2017 - 5 K 1908/16.A -, juris, Rn. 24 ff.; ebenso VG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2020 - 3 K 2341/19.F.A -, juris, Rn. 31 ff.; bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 04.11.2020 - 4 A 1215/20.Z.A -, juris, Rn. 7).
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